Bauaufsicht

die Örtliche Bauaufsicht ist das lebensnotwendige Verbindungsglied in der Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle

  • Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes

  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)

Insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:

  • Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung

  • Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen

  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen

  • Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen

  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen

  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit

  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit

    • Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen

    • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren

    • Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn